Pop fördern!

Hier findet ihr eine Übersicht aller gängigen Förderungen im Musikbereich. Die Übersicht wird redaktionell betreut und stetig überarbeitet.

Solltet ihr Hinweise zu einem der Förderprogramme haben, schreibt uns eine Mail an:

Initiative Musik | Bundesschallschutzprogramm | Bundesweit

Region: Deutschland
Kategorie: Projektförderung

Beschreibung

Das Bundesschallschutzprogramm der Initiative Musik wurde als Pilotprogramm ins Leben gerufen, um Musikspielstätten und Festivals bei der Reduzierung von Lärmemissionen zu unterstützen und bestehende Konflikte mit Anwohner:innen und Behörden zu entschärfen. Gefördert wurden insbesondere Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen sowie Festivals, deren Betrieb bzw. Durchführung aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden gefährdet war.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellte dafür insgesamt 3 Mio. Euro bereit. Die Umsetzung erfolgte durch die Initiative Musik mit fachlicher Begleitung der LiveMusikKommission. Gefördert wurden bauliche, technische und weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes.

Eine Fortführung des als Pilot angelegten Programms ist derzeit öffentlich nicht bekannt.

Institution

Initiative Musik/Livemusikkommission

Was wird gefördert

Musikclubs / Musikspielstätten und Musikfestivals

Fristen

siehe Ausschreibung

Förderhöhe

max. 100.000 € pro Projekt


Link zum Fördermittelgeber

https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/

https://www.livemusikkommission.de/pilotprojekt-bundesschallschutzprogramm/

Initiative Musik | Live500 | Bundesweit

Region: Deutschland
Kategorie: Projektförderung

Beschreibung

In der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit aufstrebenden Musiker:innen sowie weniger populäre oder experimentelle Genres laufen dabei Gefahr, in den Hintergrund zu treten. Das aufgelegte Förderprogramm Live 500 IV soll hier ansetzen. Es soll ein flächendeckendes Fortbestehen der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen im Bereich der Popularmusik sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, kleine bis mittlere Musikspielstätten und Veranstalter:innen bei einer diverseren Programmplanung und faireren Vergütung der Künstler:innen zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Schließlich soll Live 500 IV auch die ländlichen und strukturell schwächeren Regionen stärken, da niedrigschwellige Kulturangebote in diesen Orten oft systemrelevant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität vor Ort sind.

Institution

Initiative Musik

Was wird gefördert

  • Kleine und mittlere Musikspielstätten
  • Regionale Musikveranstalter:innen
  • Bis zu 1.000 unbestuhlte Plätze
  • Förderung von Livemusikveranstaltungen
  • Fokus u. a. auf Newcomer:innen und weniger etablierte Künstler:innen
  • Zuschüsse zu Künstler:innen-Gagen
  • Spielstätten und Veranstalter:innen im ländlichen Raum
  • Fristen

    Vom 6.10.2026 (12 Uhr) bis 20.10.2026 (12 Uhr) können kleine und mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter:innen ihre Anträge einreichen.

    Die Vergabe erfolgt nach dem ‚Windhundprinzip‘: Vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange Fördermittel verfügbar sind. Spielstätten oder Veranstalter:innen, die in der zweiten und der dritten Förderrunde hintereinander eine Live 500-Förderung erhalten und in Anspruch genommen haben, sind nicht antragsberechtigt. Weiterhin gilt in der Programmplanung eine Diversitätsquote von 50 % sowie die 50:50-Verteilung des Gesamtbudgets zwischen dem urbanen und dem nicht-urbanen Raum.

    Förderhöhe

    Bei Live 500 IV (2026/2027) beträgt die Förderung:

  • 500 € Zuschuss pro gefördertem Konzert
  • Davon gehen 250 € direkt als Gagenzuschuss an die Künstler:innen
  • Gefördert werden mindestens 6, maximal 20 Konzerte
  • Damit sind insgesamt 3.000 bis 10.000 € Förderung pro Antrag möglich.

  • Link zum Fördermittelgeber

    https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/

    https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/programmbeschreibung-live-500-4/

    Leipziger Stipendienprogramm

    Region: Leipzig
    Kategorie: Künstler:innenförderung, Stipendien

    Beschreibung

    Das Kulturamt der Stadt Leipzig vergibt im Leipziger Stipendienprogramm mehrmonatige Stipendien für freiberuflich tätige Künstler:innen sowie Kunst- und Kulturvermittler:innen mit Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Leipzig. Die Stipendien sind mit 8.000 bis 10.000 Euro dotiert und unterstützen künstlerische Vorhaben ohne direkten Produktions- oder Verwertungsdruck.

    Institution

    Stadt Leipzig – Kulturamt

    Was wird gefördert

    Freiberufliche Leipziger Künstler:innen sowie Kunst- und Kulturvermittler:innen, die ihren Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Leipzig haben.

    Fristen

    siehe Website.

    Förderhöhe

    Mehrmonatige Stipendien, dotiert mit 8.000 bis 10.000 € je Stipendium.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.lbk-sachsen.de/ausschreibung/leipziger-stipendienprogramm-2026

    Leipziger Kongressfonds 2026

    Region: Leipzig
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Der Leipziger Kongressfonds 2026 unterstützt Kongresse und Tagungen in Leipzig und soll die nachhaltige Entwicklung Leipzigs als Kongress- und Tagungsstandort stärken. Gefördert werden Vorhaben, die zur Profilierung des Standorts beitragen.

    Institution

    Stadt Leipzig – Amt für Wirtschaftsförderung

    Was wird gefördert

    Veranstalter:innen / Träger von Kongressen und Tagungen, die in Leipzig stattfinden bzw. nach Leipzig geholt werden sollen

    Fristen

    Antragstellung vor Projektbeginn, in der Regel spätestens 4 Wochen vor geplantem Beginn des Vorhabens.

    Förderhöhe

    Förderkonditionen und mögliche Höchstbeträge sind Maßnahmesteckbrief bzw. Antragsformular zu entnehmen.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.8_Dez8_Wirtschaft_Arbeit_Digitales/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/4_Clusterstrategie/Fokusbranche_Tourismus/Ma%C3%9Fnahmesteckbrief_Kongressfonds_2026.pdf

    https://www.leipzig.de/service-portal/formulare/formular/antrag-staedtische-zuwendung-kongressfonds/download

    Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

    Region: Deutschland
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Die BKM fördert deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte in Deutschland, die Austausch, Verständigung und Sichtbarkeit polnischer Kultur stärken. Gefördert werden Vorhaben aus nahezu allen Sparten (u. a. Musik, Literatur, Film, Darstellende und Bildende Kunst) mit bis zu 20.000 €. Anträge sind zweimal jährlich möglich.

    Institution

    Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

    Was wird gefördert

    In Deutschland ansässige (steuerpflichtige) Träger, u. a. gemeinnützige juristische Personen (z. B. Vereine/Stiftungen), juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) sowie gemeinnützige kirchliche Träger.

    Fristen

    Zwei Einreichfristen pro Jahr (Eingangsstempel): bis 31.03. für Projekte im 2. Halbjahr des laufenden Jahres und bis 30.09. für Projekte im Folgejahr.

    Förderhöhe

    Bis zu 20.000 € (abhängig von Eigen- und Drittmitteln sowie der Zielerreichung des Projekts). Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.


    Link zum Fördermittelgeber

    Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Stipendien | Sachsen

    Region: Sachsenweit
    Kategorie: Stipendien

    Beschreibung

    Die Stipendienförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt freischaffende Künstler:innen dabei, ein eigenes künstlerisches Arbeitsvorhaben konzentriert weiterzuentwickeln. Im Unterschied zur Projektförderung steht hier die Person und ihr Arbeitsprozess im Mittelpunkt – nicht die Umsetzung eines öffentlich präsentierten Projekts mit umfangreicher Produktionsstruktur.

    Formate

    • Arbeitsstipendien: Unterstützung für einen definierten Arbeitszeitraum zur künstlerischen Vertiefung und Weiterentwicklung des eigenen Vorhabens.
    • Residenzstipendien: Arbeitsaufenthalte an ausgewählten Orten/Partnerinstitutionen mit Fokus auf künstlerische Arbeit und Austausch.
    • Reisestipendien: Unterstützung für Arbeits- oder Recherchephasen, die einen Ortswechsel voraussetzen.

    Geeignet für

    • Weiterentwicklung künstlerischer Arbeiten, z. B. Komposition, Recherche, Konzept- und Materialentwicklung
    • Arbeitsphasen, die zeitliche Konzentration und künstlerische Vertiefung erfordern
    • Vorhaben, bei denen ein Residenz- oder Reiseformat einen fachlichen Mehrwert bietet

    Hinweise zur Antragstellung
    Für die Antragstellung sind in der Regel eine nachvollziehbare Vorhabensbeschreibung sowie geeignete Arbeitsproben erforderlich. Die jeweils aktuellen Ausschreibungen, Voraussetzungen und Unterlagen (inklusive Online-Formular) werden von der Kulturstiftung auf der Website veröffentlicht.

    Institution

    Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

    Was wird gefördert

    Freischaffende Künstler:innen mit Arbeits- oder Lebensmittelpunkt in Sachsen. Die Stipendien sind personenbezogen und setzen ein konkretes Arbeitsvorhaben sowie überzeugende Arbeitsproben voraus. Vergeben werden Stipendien u. a. in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film.

    Fristen

    Die Kulturstiftung schreibt Stipendien in der Regel jährlich aus. Der jeweilige Antragszeitraum und die aktuellen Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Website

    Förderhöhe

    Arbeitsstipendien: in der Regel 1.500 Euro pro Monat für 3 oder 6 Monate. Residenz- und Reisestipendien haben eigene Konditionen je Programm – Details stehen jeweils auf den Programmseiten.


    Link zum Fördermittelgeber

    Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Kleinprojekteförderung | Sachsen

    Region: Sachsenweit
    Kategorie: Kleinprojektförderung

    Beschreibung

    Der Kleinprojektefonds der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt kleinere Kunst- und Kulturvorhaben im ländlichen Raum. Das Programm ist ideal, wenn ihr ein überschaubares Projekt umsetzen wollt, das kulturell wirkt, aber keine große Antragssystematik braucht.

    Geeignet für:

    • kleinere Veranstaltungen, Präsentationen und Formate mit öffentlicher Wirkung
    • Projekte von Vereinen, Initiativen, freien Akteur:innen und Trägern im ländlichen Sachsen

    So läuft’s grob

    • Antrag online nach Vorgaben der Kulturstiftung
    • Einreichung fortlaufend, solange Budget vorhanden ist
    • Vorlauf vor Projektstart einplanen, damit Prüfung und Bewilligung realistisch klappt

    Wichtige Hinweise

    • Achtet auf die Antragsberechtigung und darauf, dass euer Projekt in den ländlichen Raum fällt
    • Prüft im Zweifel die Programminfos zu Förderkriterien, Kostenarten und Nachweisen direkt auf der Website

    Institution

    Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

    Was wird gefördert

    Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in Sachsen, die ein kleines Kunst- oder Kulturprojekt im ländlichen Raum Sachsens umsetzen. Nicht antragsberechtigt sind in der Regel staatliche oder kommunale Träger sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus Landesmitteln finanziert werden. Pro Jahr ist meist ein Kleinprojekt pro Antragsteller:in möglich.

    Fristen

    Antragstellung fortlaufend möglich, solange Mittel verfügbar sind. Empfohlen wird ausreichend Vorlauf vor Projektbeginn. Die aktuelle Verfügbarkeit und das Antragsverfahren stehen auf der Website.

    Förderhöhe

    Zuschüsse im Kleinprojektefonds typischerweise zwischen 500 und 5.000 Euro. Förderfähige Kosten und Bedingungen sind in den Programminfos beschrieben.


    Link zum Fördermittelgeber

    Culture Moves Europe | Individuelle Mobilität | Europaweit

    Region: Europa
    Kategorie: Exportförderung, Künstler:innenförderung

    Beschreibung

    Culture Moves Europe Individual Mobility ist ein Reisestipendium für Kultur- und Kreativschaffende, die in einem anderen Creative-Europe-Land arbeiten wollen. Das Programm passt besonders gut für Kooperationen, Recherche, gemeinsame Produktion oder professionelle Weiterentwicklung mit internationalen Partnern.

    Geeignet für:
    Reisen zu Partner:innen und Netzwerken in Europa
    Kollaboration, Co-Creation, Recherche, Proben, Produktion
    Einzelvorhaben oder Gruppenprojekte

    Institution

    Culture Moves Europe

    Was wird gefördert

    Kultur- und Kreativschaffende und Professionals, die ein Vorhaben in einem anderen Creative-Europe-Land umsetzen, alleine oder als Gruppe, über das Goethe-Application Portal.

    Fristen

    Monatliche Deadlines: 31.01., 28.02., 31.03., 30.04.

    Förderhöhe

    Tagessatz 85 Euro pro Projekttag am Zielort.
    Zusätzlich Reisekostenpauschale und optionale Top-ups, zum Beispiel Green-Mobility-Top-up 400 Euro und Family-Top-up 200 Euro pro Kind.


    Link zum Fördermittelgeber

    Initiative Musik | Internationale Exportförderung für Musikunternehmen | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Exportförderung

    Beschreibung

    Die Internationale Exportförderung stärkt Musikunternehmen aus Deutschland dabei, international gezielt zu wachsen. Gefördert werden Maßnahmen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind und konkret der Markterschließung, Kontaktanbahnung und Sichtbarkeit in neuen Zielregionen dienen.

    Geeignet für:
    Reisen und Teilnahme an internationalen Branchenevents und Showcase-Festivals
    Songwriting-Camps, internationale Kooperations- und Produktionsformate
    PR- und Kommunikationsmaßnahmen im Zielland, wenn sie an konkrete Exportmaßnahmen gekoppelt sind
    Externe Dienstleister:innen wie internationales Booking, PR oder Produktion vor Ort

    Institution

    Initiative Musik

    Was wird gefördert

    Kleine und mittlere Unternehmen sowie selbständige Akteur:innen der deutschen Musikwirtschaft, darunter Labels, Managements, Agenturen, Verlage, Produzent:innen und unternehmerisch tätige Künstler:innen, die am internationalen Aufbau von Acts aus Deutschland beteiligt sind.

    Fristen

    Die Förderung läuft über Förderrunden. Starttermine und Abgabeschlüsse werden im Kalender und über die Website kommuniziert; der Antrag wird online eingereicht und muss am Tag des Abgabeschlusses fristgerecht abgesendet sein.

    Förderhöhe

    Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Fehlbedarfsfinanzierung. Die beantragte Fördersumme darf sowohl den maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro als auch den jeweiligen prozentualen Höchstanteil nicht überschreiten.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/programmbeschreibung-internationale-exportfoerderung-fuer-musikunternehmen/

    Initiative Musik | Internationale Live- & Showcaseförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Künstler:innenförderung, Tourförderung

    Beschreibung

    Die Internationale Live- und Showcaseförderung unterstützt Reisen ins Ausland, wenn der Kern des Vorhabens exportrelevante Liveauftritte sind. Im Fokus stehen Showcases, Fachpublikum-Formate und Support-Touren, die den Markteintritt oder die Etablierung in einem Zielmarkt realistisch voranbringen.

    Geeignet für:
    Showcase-Festivals und Musikkonferenzen mit professionellem Branchennetzwerk
    Support-Touren im Ausland mit nachvollziehbarer Exportlogik
    Strategische Einzeltermine, wenn internationales Interesse durch starke Partner belegt ist

    Wichtige Eckpunkte:
    Termine müssen innerhalb einer 90-Tage-Periode liegen und als Einheit plausibel sein
    Förderung erfolgt als pauschalierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss
    Antrag nur vor Projektstart, mit bestätigten Auftrittsnachweisen

    Was wird gefördert

    Ausübende Künstler:innen und Bands mit Lebensmittelpunkt in Deutschland, mit klarer professioneller Struktur und exportorientierter Strategie. Bei Bands muss mindestens die Hälfte der Mitglieder Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

    Fristen

    Anträge werden laufend bearbeitet. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem ersten Auftritt online über das Antragsportal eingereicht werden. Die konkreten Vorgaben und das Verfahren sind in Programmbeschreibung und FAQ geregelt.

    Förderhöhe

    Pauschalen pro Person nach Zielregion und Anzahl der bestätigten Termine:
    Europa erster Auftritt 500 Euro, ab dem zweiten Auftritt 100 Euro pro Gig
    Außereuropa erster Auftritt 1.000 Euro, ab dem zweiten Auftritt 250 Euro pro Gig
    Maximal 20.000 Euro pro Act und Jahr, bis zu dreimal pro Kalenderjahr.


    Link zum Fördermittelgeber

    Initiative Musik | Festivalförderfonds | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Der Festivalförderfonds stärkt Livemusikfestivals in Deutschland mit Zuschüssen für Künstler:innenhonorare und projektbezogene Ausgaben. Die Auswahl und die konkrete Fördersumme erfolgen über eine Fachjury.

    Geeignet für

    • Mehrtägige Festivals mit überwiegend öffentlichem Livemusikprogramm
    • Projektbezogene Ausgaben rund um Durchführung, Personal, Technik, Sicherheit, Kommunikation

    Wichtig zu wissen

    • Antragstellung nur zu ausgeschriebenen Terminen; außerhalb der Frist keine Einreichung
    • Förderspanne 15.000–80.000 Euro, Eigenanteil mindestens 30 Prozent

    Was wird gefördert

    Professionelle Veranstaltende in Deutschland, die ein öffentliches Livemusikfestival planen (z. B. Pop, Rock, Jazz, Hip-Hop, elektronische Musik).

    Fristen

    Antragsphasen werden gesondert ausgeschrieben.

    Förderhöhe

    Förderbetrag von mindestens 15.000 Euro bis maximal 80.000 Euro pro Projekt; Eigenanteil mindestens 30 Prozent.


    Link zum Fördermittelgeber

    Initiative Musik | PlugIn | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Investitionsförderung

    Beschreibung

    PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten dabei, ihren Betrieb technisch und infrastrukturell zu verbessern, damit Konzerte professioneller, sicherer und zukunftsfähiger stattfinden können.

    Geeignet für

    • Anschaffung/Erneuerung von veranstaltungsrelevanter Technik
    • Reparaturen und Maßnahmen, die direkt den Livebetrieb verbessern

    Zu beachten:

    • Antragstellung nur in ausgeschriebenen Runden/Phasen
    • Maximal 15.000 Euro Zuschuss; Eigenanteil steigt mit der Projektsumme (degressiv)

    Institution

    Initiative Musik

    Was wird gefördert

    Betreiber:innen fester Livemusikspielstätten in Deutschland, die überwiegend Livemusik anbieten.

    Fristen

    Antragsphasen sind rundenbasiert und werden von der Initiative Musik veröffentlicht.

    Förderhöhe

    Nicht rückzahlbarer Zuschuss; maximal 15.000 Euro pro Antrag (degressiver Förderanteil, abhängig von den Gesamtausgaben).


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.initiative-musik.de/en/live-music-funding/

    Initiative Musik | Strukturförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Konzeptförderung, Projektförderung

    Beschreibung

    Geeignet für

    • Aufbau von Netzwerken, Koordinationsstellen und Anlaufstellen
    • Konferenzen, Conventions, Austausch- und Dialogformate
    • Mentoringprogramme, Workshopreihen und andere qualifizierende Netzwerkformate
    • Knowledge-Hubs und Plattformen für Wissen/Best Practices
    • Studien und Evaluationen zur Popkultur und Musikwirtschaft

    Wichtig zu wissen

    • Es wird ausdrücklich ein gemeinnütziges Projektverständnis erwartet, ohne Wettbewerbsvorteile für kommerzielle Angebote.
    • Partnerbeteiligung ist vorgesehen und wird je nach Projekttyp über Letters of Intent abgesichert.
    • Der typische Ablauf: Online-Antrag zur Förderrunde, Juryentscheidung, Projektlaufzeit in der Regel bis zu 12 Monate.

    Institution

    Initiative Musik

    Was wird gefördert

    Akteur:innen/Organisationen der Popularmusik und des Jazz in Deutschland, die strukturbildende Vorhaben umsetzen (z. B. Netzwerke, Branchentreffen, Qualifizierung, Wissenstransfer).

    Fristen

    Es gibt in der Regel bis zu drei Förderrunden pro Jahr. Die jeweiligen Abgabefristen werden im Kalender der Initiative Musik veröffentlicht; eingereicht wird online über das Förderportal.

    Förderhöhe

    Maximal 80.000 Euro für bundesweite Projekte, maximal 50.000 Euro für regionale Projekte.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.initiative-musik.de/strukturfoerderung

    Musikfonds | Große Projektförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

    • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
    • weitere projektbezogene Personalkosten
    • Veranstaltungs- und Produktionskosten
    • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

    Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: 

    • Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
    • Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
    • zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
    • Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren

    Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.

    Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

    Institution

    Musikfonds e.V.

    Was wird gefördert

    Professionelle Musiker:innen, Ensembles und Antragsteller:innen mit Sitz in Deutschland für Projekte der zeitgenössischen/aktuellen Musik, die in Deutschland stattfinden. Reine Tonträger- oder Videoproduktionen und reine Anschaffungen sind in der Regel ausgeschlossen.

    Fristen

    Zwei Förderrunden pro Jahr: 01.–31.03. und 01.–30.09.

    Förderhöhe

    Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 50.000 Euro pro Projekt.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.musikfonds.de/foerderprogramme

    Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Projektförderung | Sachsen

    Region: Sachsenweit
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    • Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage
    • Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit
    • Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge
    • Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich
    • Einzelaufführungen und Aufführungsreihen
    • Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstler:innen sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstler:innen

    Institution

    Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

    Was wird gefördert

    Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen.

     

    Die Vorhaben sind i.d.R. im Freistaat Sachsen zu realisieren.

    Fristen

    Die Projektförderung läuft in wiederkehrenden Einreichrunden pro Jahr. Die jeweils aktuellen Stichtage, das Online-Formular und alle Antragsunterlagen sind auf der Website veröffentlicht.

    Förderhöhe

    In der Regel fördert die Kulturstiftung maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projekts. In bestimmten Fällen sind bis zu 80 Prozent möglich, etwa bei Projekten zur Nachwuchsförderung, bei Dokumentar- und Kurzfilmvorhaben sowie bei soziokulturellen Projekten mit Modellcharakter.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.kdfs.de/foerderung/projektfoerderung

    Stadt Dresden | Kleinprojektförderung | Dresden

    Region: Dresden
    Kategorie: Kleinprojektförderung

    Beschreibung

    Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter.

    Institution

    Stadt Dresden

    Was wird gefördert

    Kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf.

    Fristen

    1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres, 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres, 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres, 1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres

    Förderhöhe

    Bis zu max. 2.500,00 EUR.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.dresden.de/de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung.php

    Stadt Leipzig | Projektförderung | Leipzig

    Region: Leipzig
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Die Projektförderung der Stadt Leipzig ist das passende Instrument für freie Kunst- und Kulturvorhaben, die in Leipzig stattfinden und öffentlich zugänglich sind. Sie unterstützt Projekte in verschiedenen Sparten – Musik eingeschlossen – und zielt darauf, die freie Szene in ihrer künstlerischen Entwicklung und öffentlichen Sichtbarkeit zu stärken.

    Geeignet für:

    • Konzertreihen, Veranstaltungsformate und Präsentationen in Leipzig
    • spartenübergreifende Projekte mit klarer künstlerischer Idee
    • Vorhaben mit Vermittlung, Publikumseinbindung oder öffentlicher Wirkung

    So läuft’s grob

    • Voraussetzungen und Unterlagen auf der städtischen Kulturförderungsseite prüfen
    • Antrag digital über Amt24 oder schriftlich einreichen
    • Entscheidung nach Prüfung im zuständigen Förderbereich, abhängig vom städtischen Budget

    Gut zu wissen

    • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung; sauberer Kosten- und Finanzierungsplan ist zentral
    • Frühzeitig checken, welche Nachweise/Formulare verlangt werden (das variiert je Förderbereich)

    Institution

    Stadt Leipzig

    Was wird gefördert

    Juristische und natürliche Person mit Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.

    Die Projekte sind i.d.R. in Leipzig zu realisieren.

    Fristen

    Der bisherige, zusätzliche Antragstermin (vormals 31. März, zwischenzeitlich auf 01. März) entfällt.
    Der einzige Antragstermin ist aktuell: 30.09.

    Förderhöhe

    Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans.

    Förderhöhe variierend.


    Link zum Fördermittelgeber

    Kulturstiftung des Freistaates Sachsens | Konzeptförderung | Sachsen

    Region: Sachsenweit
    Kategorie: Konzeptförderung

    Beschreibung

    Die Konzeptförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen dient der nachhaltigen Stabilisierung und Weiterentwicklung etablierter Kulturinitiativen in Sachsen. Gefördert werden Vorhaben, die mittel- bis langfristig angelegt sind und die Profilbildung, Professionalisierung und strukturelle Entwicklung einer Initiative nachvollziehbar voranbringen. Die Förderung ist auf Kontinuität ausgelegt und unterstützt damit Planungssicherheit über einen mehrjährigen Zeitraum.

    Geeignet für

    • strategische Weiterentwicklung von Programmatik, Profil und Arbeitsweise
    • Professionalisierung von Organisation, Prozessen und Kooperationen
    • künstlerische Modellvorhaben mit längerfristiger Perspektive und überregionaler Relevanz

    Institution

    Kulturstiftung des Freistaates Sachsens

    Was wird gefördert

    Erfahrene, anerkannte und qualitativ herausragende Kulturinitiativen im Freistaat Sachsen, die bereits seit mehreren Jahren überregional relevante Kunst- und Kulturarbeit leisten. Die Förderung zielt insbesondere auf strukturelle oder strategische Entwicklungsprozesse sowie künstlerische Modellvorhaben.

    Fristen

    Die Konzeptförderung wird in Programmrunden ausgeschrieben. Aktuelle Ausschreibungen, Einreichwege und die jeweils gültigen Unterlagen werden auf der Website veröffentlicht.

    Förderhöhe

    Dreijährige, kontinuierliche Förderung. Die konkrete Fördersumme und Förderlogik ergeben sich aus der jeweils aktuellen Ausschreibung und den Programmunterlagen.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/konzeptfoerderung

    Sächsischer Musikrat | Fahrtkostenförderung | Sachsen

    Region: Sachsenweit
    Kategorie: Fahrtkostenförderung

    Beschreibung

    Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland.

    Institution

    Sächsischer Musikrat

    Was wird gefördert

    Sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens

    Fristen

    Fortlaufende Förderung; Antragsschluss im Frühjahr des Jahres

    Förderhöhe

    Bis zu einer Höchstgrenze von max. 2.000 EUR


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.saechsischer-musikrat.de/service/fahrtkostenfoerderung/

    Ostdeutsche Sparkassenstiftung | Projektförderung | Sachsen

    Region: Sachsenweit
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    • Künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst
    • Stärkung einer kulturaktiven Bürgergesellschaft

    Institution

    Ostdeutsche Sparkassenstiftung

    Was wird gefördert

    Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen sowie natürliche Personen mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Sachsen. Gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben, zum Beispiel in Museen, Denkmalpflege, Bildender Kunst, Musik, Literatur und Darstellender Kunst. Voraussetzung ist eine deutlich herausragende Qualität und eine überregionale oder landesweite Bedeutung.

    Fristen

    Anträge können jährlich bis zum 10. Januar oder 10. Juli eingereicht werden und werden ausschließlich über das Online-Formular CLARA übermittelt. Die Stiftung erwartet in der Regel einen Vorlauf von zwölf bis achtzehn Monaten vor Projektbeginn.

    Förderhöhe

    Die Förderhöhe ist nicht pauschal festgelegt, sie wird projektbezogen entschieden und in der schriftlichen Förderzusage nach Bewilligung konkretisiert. Eigenmittel sind nachzuweisen und die Förderung kann auch dazu dienen, zusätzliche Drittmittel zu binden. Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen bis zu 80 Prozent, der Rest nach Verwendungsnachweis.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/wp-content/uploads/sites/2/F%C3%B6rderleitlinien.pdf

    https://clara.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/public/index/2

    https://ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/foerderung/

    Stadt Dresden | Projektförderung | Dresden

    Region: Dresden
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Zeitlich befristete, inhaltlich abgrenzbare Einzelvorhaben (Projektförderung) mit künstlerischem und/oder kulturellem Charakter

    Institution

    Stadt Dresden

    Was wird gefördert

    Gefördert werden zeitlich befristete Kulturprojekte mit künstlerischem Schwerpunkt. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Organisationen, die ein öffentlich zugängliches Vorhaben mit Dresden-Bezug umsetzen.

    Fristen

    Projektförderung ab 2.501 Euro hat feste Stichtage am 1. März und 1. September. Kleinprojekte bis 2.500 Euro haben vier Stichtage im Jahr am 1. Dezember, 1. März, 1. Juni und 1. September.

    Förderhöhe

    Kleinprojekte sind bis 2.500 Euro förderfähig. Für Projektförderung hängt die Fördersumme vom Vorhaben und den verfügbaren Mitteln ab.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_InvestKultur_final.pdf

    https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/Merkblatt_zur_Richtlinie_Kommunale_Kulturfoerderung.pdf

    https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/foerdermittelportal.php

    Stadt Dresden | Investitionsförderung | Dresden

    Region: Dresden
    Kategorie: Investitionsförderung

    Beschreibung

    Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Proberäumen aus bisher anderweitig genutztem Raum & Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit derselben, die von freischaffenden Künstler:innen i.d.R. ausschließlich für die Herstellung bzw. Erarbeitung künstlerischer Werke genutzt werden.

    Institution

    Stadt Dresden

    Was wird gefördert

    Professionelle Künstler:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und überwiegend bzw. im Haupterwerb freischaffend tätig sind.

     

    Vom Wohnortprinzip kann abgewichen werden, wenn die Atelier-, Arbeits- oder Proberäume, sowie der Arbeitsschwerpunkt in Dresden liegen.

    Fristen

    1. März des laufenden Jahres,1. September des laufenden Jahres

    Förderhöhe

    • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 10.000 EUR mind. 1.000 EUR pro Maßnahme
    • Festbetragsfinanzierung

    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_InvestKultur_final.pdf

    Stadt Dresden | Stipendien | Dresden

    Region: Dresden
    Kategorie: Stipendien

    Beschreibung

    Künstlerische Einzelleistungen, experimentelle Ansätze in der künstlerischen Arbeit und kulturelle Konzepte.

     

    Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden.

     

    Dabei wird der ergebnisoffene Arbeitsprozess gefördert.

    Institution

    Stadt Dresden

    Was wird gefördert

    Künstler:innen aller Sparten sowie Kulturmanager:innen mit Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Dresden

    Fristen

    1. September für Projekte des Folgejahres, 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres

    Förderhöhe

    Monatliche Zuschüsse von bis zu 1.500 EUR für die Dauer von drei bis sechs Monaten


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_KomKultur_final.pdf

    Stadt Dresden | Kofinanzierung | Dresden

    Region: Dresden
    Kategorie: Kofinanzierung

    Beschreibung

    Gefördert wird ein Finanzierungsanteil für Projekte und Vorhaben, die mit Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes oder anderer überregionaler Zuwendungsgeber durchgeführt werden sollen.

    Institution

    Stadt Dresden

    Was wird gefördert

    • Für Fördermittel des Bundes, der EU und überregionaler Fördermittelgeber
    • Kulturelle Projekte, die überwiegend in Dresden realisiert werden oder deren Durchführung außerhalb des Stadtgebietes im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Dresden liegt

    Fristen

    Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das städtische Fördermittel-Portal, danach wird der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und eingereicht.

    Förderhöhe

    Die Stadt Dresden kann einen angemessenen Zuschuss als Kofinanzierung gewähren. Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der gesamten Ausgaben des Vorhabens.


    Link zum Fördermittelgeber

    Stadt Leipzig | Kleinprojektförderung | Leipzig

    Region: Leipzig
    Kategorie: Kleinprojektförderung

    Beschreibung

    Kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle Kleinprojekte mit kulturellem Charakter, insbesondere aus den Bereichen Sozio- & Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung und Stadtgeschichte.

     

    Die Projekte müssen deutlich partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen. Hierfür können gegebenenfalls auch digitale Beteiligungsformate eingesetzt werden.

     

    Daneben können aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst und der Literatur kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle künstlerische Kleinprojekte gefördert werden.

     

    Der Fokus dieser Projekte soll auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegen.

     

    Die Vorhaben können auch im digitalen Raum oder in hybriden Formaten umgesetzt werden, wenn im Antrag schlüssig dargestellt wird, wie auf diese Weise öffentliche Sichtbarkeit und Rezeption hergestellt wird.

    Institution

    Stadt Leipzig

    Was wird gefördert

    Jede natürliche oder juristische Person, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und die eigenständig sowie gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.

    Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden, sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.

     

    Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde.

    Fristen

    Ausschreibung bis 15. November: Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen, können in diesem Zeitraum Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten gestellt werden, die im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ein Antrag auf Förderung kann frühestens zehn Wochen vor dem Start des Vorhabens eingereicht werden, muss aber bis spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Stadt Leipzig vorliegen. Als Referenzdatum gilt dabei der Veranstaltungstermin.

    Förderhöhe

    Maximal 1.500 EUR, die Antragsstellenden sollten sich in angemessener Höhe mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.4_Dez4_Kultur/41_Kulturamt/Kulturentwicklung_und_Kulturfoerderung/Handreichung_Beantragung_Kleinprojekte.pdf

    Stadt Leipzig | Investitionsförderung | Leipzig

    Region: Leipzig
    Kategorie: Investitionsförderung

    Beschreibung

    • Fördermittel für investive Maßnahmen (bauliche Investitionen, Ausstattungen, Anschaffungen)
    • Einzelne, abgegrenzte Maßnahmen in einem zeitlich definierten Rahmen und zu einem inhaltlich bezogenen Zweck
    • Förderung von wertsteigernden Bau-, Um- und/oder Ausbaumaßnahmen von Personen, die eine öffentliche Einrichtung betreiben und über langfristige Mietverträge verfügen bzw. selbst Eigentümer:in des betreffenden Hauses sind


    Antragssteller:innen, die keine eigene Einrichtung betreiben, können i.d.R. nur Förderungen für mobile Technik und spartenspezifische Anschaffungen erhalten.

    Institution

    Stadt Leipzig

    Was wird gefördert

    • Freie Träger im Sinne der Fachförderrichtlinie mit mehrjähriger Erfahrung, einem vielfältigen und qualitätsvollen kulturellen Angebot sowie einer nachhaltigen Ausrichtung
    • Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt

     

    Die Zuwendungsempfänger:innen müssen rechtsfähige Personen des privaten Rechts mit Sitz in Leipzig sein, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisieren.

    Fristen

    Aktuell sind keine investiven Verstärkungsmittel ausgeschrieben. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Sobald wieder Mittel zur Verfügung stehen, informiert das Kulturamt Leipzig bzw. erfolgt ggf. eine Ausschreibung.

    Förderhöhe

    i.d.R. wird Eigenanteil in Höhe von 50% erwartet


    Link zum Fördermittelgeber

    https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.4_Dez4_Kultur/41_Kulturamt/Kulturentwicklung_und_Kulturfoerderung/Handreichung-Antrag-investive-Forderung.pdf

    Stadt Chemnitz | Projektförderung | Chemnitz

    Region: Chemnitz
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Bezuschussung von kulturellen oder künstlerischen Projekten, darunter z.B.:
    Festivals und große Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung, Veranstaltungs- oder Projektreihen mit jährlich wechselnden thematischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, Gastspiel- und Auftrittsförderung, kulturelle Experimente von (Kulturförder-)Einsteiger:innen, Projekten im Rahmen von Themenjahren, Austausch-, Mobilitäts- sowie Residenzprojekte von Künstler:innen und Kulturschaffenden, Konzeptförderung zur Entwicklung bzw. Anbahnung von Projekten und Maßnahmen oder Programmförderung für ausgewählte Einrichtungen.

     

    Abweichend von der Regelprojektförderung können in Ausnahmefällen
    Anträge auf Bezuschussung für die Herstellung von künstlerischen Werken diverser Sparten oder Arbeitsbeihilfen gestellt werden.

    Institution

    Stadt Chemnitz

    Was wird gefördert

    • Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
    • Sitz in Chemnitz
    • Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein

    Fristen

    30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:– Anträge auf Kunst- und Kulturförderung mit einer Antragssumme über 3.500 EUR01.09. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:– Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 EUR inklusive Kleinprojekteförderung für das nachfolgende Haushaltsjahr

    Förderhöhe

    80% Förderung, 20% Eigenanteil


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.chemnitz.de/chemnitz/media/kultur/kulturfoerderung/broschuere_richtlinie_kulturfoerderung_2020.pdf

    https://chemnitz.de/dienstleistungsportal/?filter-theme=F%C3%B6rderungen%20und%20Zusch%C3%BCsse&id=cb522c33-28b2-4a1b-8585-e090d8dc8288

    Stadt Chemnitz | Kleinprojektförderung | Chemnitz

    Region: Chemnitz
    Kategorie: Kleinprojektförderung

    Beschreibung

    Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie z.B.: Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen.

    Die Antragsteller:innen können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.

    Institution

    Stadt Chemnitz

    Was wird gefördert

    • Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
    • Sitz in Chemnitz
    • Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein

    Fristen

    Die Antragstellung ist im laufenden Jahr vom 01.03. bis 15.11. möglich. Der Antrag soll spätestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Das Projekt muss bis zum 31.12. abgeschlossen sein.

    Förderhöhe

    Die Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro und maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent ist nachzuweisen und kann auch über Drittmittel wie Sponsoring, weitere Förderungen oder Einnahmen erbracht werden.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.chemnitz.de/chemnitz/media/kultur/kulturfoerderung/broschuere_richtlinie_kulturfoerderung_2020.pdf

    https://amt24.sachsen.de/onlineantraege/onlineantrag?processInstanceId=_s7NI7YAPBU_om1wpRFJ7Q

    https://chemnitz.de/dienstleistungsportal/?filter-letter=K&id=c22b69a5-8560-46d9-9b47-a5703a07942c#alphabet

    Stadt Chemnitz | Investitionsförderung | Chemnitz

    Region: Chemnitz
    Kategorie: Investitionsförderung

    Beschreibung

    Diese Investitionsförderung ist ideal, wenn Musik- und Kulturakteur:innen in Chemnitz nicht „Programm“, sondern Substanz finanzieren müssen: also Technik, Ausstattung oder bauliche Verbesserungen, die den Betrieb langfristig stabilisieren und Qualitätsstandards heben. Ziel ist ausdrücklich der Abbau von Sanierungs- und Investitionsstau im Kulturbereich.

    Unterlagen & Einreichung

    Die Stadt stellt ein Antragsformular bereit; zusätzlich braucht ihr Kostennachweise und eine plausible Maßnahmebeschreibung mit Zweck und Notwendigkeit.

    Institution

    Stadt Chemnitz

    Was wird gefördert

    • Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
    • Sitz in Chemnitz
    • Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein

    Fristen

    Laufendes Verfahren nach Verfügbarkeit der investiven Mittel: Einreichung entsprechend den Vorgaben auf der Website. Wichtig: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein (als Beginn gilt i. d. R. schon der Abschluss eines Liefer-/Leistungsvertrags).

    Förderhöhe

    Die Maßnahme muss Gesamtausgaben von mindestens 5.000 Euro umfassen. Der Regelförderhöchstsatz liegt bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zusätzlich ist ein städtischer Anteil von mindestens 5 Prozent vorgesehen. Der Eigenmittelanteil der Antragsteller:innen beträgt mindestens 10 Prozent.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.dienstleistungsportal-chemnitz.de/dienstleistungsportal/?filter-letter=K&id=6939b5ae-4c16-4fdd-9262-cdba28d62ca6

    Fonds Soziokultur | Projektförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden.

    Institution

    Fonds Soziokultur

    Was wird gefördert

    Vorrangig freie soziokulturelle Träger wie Vereine, Initiativen mit mindestens drei Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie zum Beispiel GbR, GmbH, UG und private Stiftungen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

    Fristen

    siehe Ausschreibung

    Förderhöhe

    Beantragt werden können mindestens 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro. Die Förderung beträgt höchstens 80 Prozent des Gesamtbudgets, ein Eigenanteil ist erforderlich.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://antragsportal.fonds-soziokultur.de/login/

    https://www.fonds-soziokultur.de/de/projektfoerderung

    Fonds Soziokultur | Projektförderung U25 | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden.

    Institution

    Fonds Soziokultur

    Was wird gefördert

    Gefördert werden Projekte, die von jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren eigenverantwortlich geplant und umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind volljährige Einzelpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, junge Initiativen oder auch Vereine und Organisationen, die junge Projektverantwortliche rechtlich vertreten. Entscheidend ist, dass Leitung und Durchführung klar bei den jungen Verantwortlichen liegen.

    Fristen

    siehe Ausschreibung

    Förderhöhe

    Maximal 4.000 Euro, höchstens 80 Prozent des Gesamtbudgets. Das Gesamtbudget darf 8.000 Euro nicht überschreiten, eine Vollfinanzierung ist nicht möglich.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.fonds-soziokultur.de/de/u25

    Kulturstiftung des Bundes | Projektförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    • Musik, künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten
    • Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes

    Institution

    Kulturstiftung des Bundes

    Was wird gefördert

    Deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform

    Fristen

    Antragsfrist bis 31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres

    Förderhöhe

    • Mindestens 50.000 EUR
    • Eigen- und/oder Drittmittel: mind. 20 %

    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/fileadmin/user_upload/downloads/Foerdergrundsaetze_Allgemeine_Projektfoerderung.pdf

    https://antrag.kulturstiftung-bund.de/index

    https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

    Initiative Musik | Tourförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Tourförderung

    Beschreibung

    • Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten, für maximal 15 Auftritte oder Streamingkonzerte
    • nur bestimmte Länder

    Institution

    Initiative Musik

    Was wird gefördert

    Künstler:innen und Bands aus Deutschland, die internationale Live-Auftritte planen – zum Beispiel Touren, Showcases oder Festivalauftritte im Ausland. Förderfähig sind in der Regel die auftretenden Personen sowie ein kleines Tourteam.

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig vor Tourbeginn gestellt werden. Als Richtwert gilt: spätestens fünf Wochen vor dem ersten Termin. Die jeweils gültigen Einreichzeiträume stehen in der aktuellen Ausschreibung.

    Förderhöhe

    Zuschuss als Anteilsförderung, in der Regel bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die konkrete Höhe ist gedeckelt und hängt vom Reisegebiet und Umfang der Tour ab; zusätzlich können unter bestimmten Bedingungen Promo-/Marketingkosten bezuschusst werden.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.initiative-musik.de/export/

    Initiative Musik | Applaus Preis | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Preis

    Beschreibung

    Konzertprogramme und Veranstaltungsreihen

    Institution

    Initiative Musik

    Was wird gefördert

    Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz.

    Fristen

    wird auf Website für 2024 ausgeschrieben, Bewerbungsphase für 2023 beendet

    Förderhöhe

    • Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 EUR pro Auszeichnung
    • Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 30.000 EUR pro Auszeichnung
    • Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 EUR pro Auszeichnung
    • Sonderpreise für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit: bis zu 8.000 EUR pro Auszeichnung

    Link zum Fördermittelgeber

    https://applaus-award.de/ueber-den-preis/

    Musikfonds | Projektförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    • Herausragende Projekte
    • Antragstellende aus allen Bereichen der aktuellen Musik

    Institution

    Musikfonds

    Was wird gefördert

    • Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland
    • Antragsteller:innen müssen im Bereich der professionellen aktuellen Musik tätig sein

    Fristen

    Große Projektförderung: Ende Januar, Ende Mai und Ende September; Kleine Projektförderung: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember

    Förderhöhe

    • Unterscheidung zwischen großer und kleiner Projektförderung
    • Fördersumme maximal 50.000 EUR

    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.musikfonds.de/foerdervoraussetzungen

    https://www.musikfonds.de/sites/default/files/dokument/2023-09/MF_Merkblatt_Antragstellung_0.pdf

    https://www.musikfonds.de/foerderprogramme#projektfoerderung-bis-50.000-euro

    Deutscher Jazzpreis | Preis | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Preis

    Beschreibung

    31 Kategorien siehe Website

    Institution

    Deutscher Jazzpreis

    Was wird gefördert

    Künstler:innen, Produzent:innen, Manager:innen, Promoter:innen, Mitarbeiter:innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie von Autor:innen journalistischer Beiträge und Veranstalter:innen von Festivals.

    Fristen

    Fristen werden für 2024 über Website bekanntgegeben

    Förderhöhe

    Preisgeld pro Kategorie in Höhe von mind. 10.000 EUR


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.deutscher-jazzpreis.de/wp-content/uploads/2023/09/DJP_Programmbeschreibung_DE_09.2023_FINAL.pdf

    https://www.deutscher-jazzpreis.de/wp-content/uploads/2021/10/211008_DJP_Kategorienuebersicht_Bewerbungstool_deutsch.png

    Initiative Musik | Künstler:innenförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Künstler:innenförderung

    Beschreibung

    Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik unterstützt projektbezogene Maßnahmen, die die professionelle Entwicklung und Sichtbarkeit von Solokünstler:innen und Bands aus Popularmusik und Jazz stärken. Gefördert werden insbesondere Schritte, die für die Positionierung am Markt relevant sind – von der kreativen Vorbereitung über Produktion und Veröffentlichung bis hin zu Promotion, Marketing und tourbezogenen Aktivitäten.

    Geeignet für:

    • Werkkreation, Vorproduktion und Proben
    • Audio- und Video-/Contentproduktion sowie Tonträger-/Bildtonträgerherstellung
    • Digitalisierung, Promotion- und Marketingmaßnahmen
    • Konzertauftritte im Rahmen von Tourneen und vergleichbaren Live-Formaten

    Institution

    Initiative Musik

    Was wird gefördert

    Solokünstler:innen und Bands, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Gefördert werden Vorhaben wie Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträger, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing sowie Tour.

    Fristen

    Die Förderung läuft in Förderrunden mit jeweils eigener Antragsphase. Aktuelle Einreichfenster und das Antragsportal werden auf der Website veröffentlicht.

    Förderhöhe

    Die Künstler:innenförderung ist in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung organisiert (degressiver Förderanteil, abhängig von den Gesamtausgaben). Pro Projekt ist der Zuschuss begrenzt; außerdem gelten Mindest- und Maximalrahmen je Antrag. Die jeweils aktuellen Grenzen und Quoten stehen in Programmbeschreibung/FAQ sowie der Förderdatenbank.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung/

    De la Motte Musikstiftung | Stiftung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Stiftung

    Beschreibung

    Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekte.

    Institution

    De la Motte Musikstiftung

    Was wird gefördert

    Musiker:innen

    Fristen

    28.2. des jeweiligen Jahres

    Förderhöhe

    Genaue Angaben zur Förderhöhe müssen erfragt werden.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://de-la-motte-musikstiftung.de/foerderantrag/

    CultureMovesEurope | Fahrtkostenförderung | Europaweit

    Region: Europa
    Kategorie: Fahrtkostenförderung

    Beschreibung

    • Entwicklung von internationalen beruflichen Beziehungen
    • Fahrtkostenpauschalen, Tagegeld und individuelle Aufschläge für die Reise (ohne Unterbrechung) zu einem Ziel
    • Keine Förderung von Reisen zu eigener Ausstellung/Konzert/Präsentation möglich

    Institution

    CultureMovesEurope

    Was wird gefördert

    • Etablierte Künstler:innen oder Personen, die ihre ersten Schritte im kulturellen Bereich unternehmen
    • Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, oder Gruppen von bis zu 5 Personen, die zwischen 7 und 21 Tagen reisen
    • ab 18 Jahren, Wohnsitz in den Creative Europe-Ländern

    Fristen

    Drei fortlaufende Ausschreibungen, der nächste Rolling Call wird voraussichtlich Anfang Oktober 2026 veröffentlicht.

    Förderhöhe

    Verschiedene Förderhöhen pro Kategorie


    Link zum Fördermittelgeber

    https://gap-online.goethe.de/de/

    CultureMovesEurope | Residenzförderung | Europaweit

    Region: Europa
    Kategorie: Residenzförderung

    Beschreibung

    Unterstützung der Internationalisierung der künstlerischen Aktivitäten.

     

    Der Zweck des Stipendiums besteht darin, internationale Künstler:innen und Kulturschaffende in den eigenen Räumlichkeiten willkommen zu heißen, um ein Residenzprojekt umzusetzen.

     

    Die teilnehmenden Künstler:innen und Kulturschaffenden müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Creative Europe-Land haben, das nicht mit dem Land des Gastgebers übereinstimmt.

     

    Es können zwischen 1 und 5 internationale Künstler:innen und Kulturschaffende aufgenommen werden, die alle zu denselben Terminen und für dieselbe Dauer am Residenzprojekt teilnehmen müssen.

     

    Der Aufenthalt kann zwischen 22 und 300 Tagen dauern.

    Institution

    CultureMovesEurope

    Was wird gefördert

    Gefördert werden Residenz-Gastgeber:innen als rechtlich registrierte Organisationen, zum Beispiel Vereine, NGOs, öffentliche Träger, Stiftungen oder Unternehmen, die in einem Creative-Europe-Land ansässig sind und eine Residency für internationale Künstler:innen und Kulturprofessionals umsetzen können. Die eingeladenen Residents müssen in einem anderen Creative-Europe-Land als dem Gastgeberland leben.

    Fristen

    Die aktuelle Ausschreibung für Residency Hosts ist geöffnet vom 15.12.2025 bis 16.03.2026 um 23:59:59 CET. Residenzen können im Zeitraum 08.06.2026 bis 07.06.2027 stattfinden.

    Förderhöhe

    Die Förderung setzt sich aus festen Pauschalen zusammen. Für Gastgeber:innen gibt es eine Hosting Allowance von 50 Euro pro Tag und Resident. Residents erhalten eine Daily Allowance von 30 Euro pro Tag sowie eine Reisepauschale von 400 Euro bis 5.000 km oder 800 Euro ab 5.000 km. Je nach Bedarf sind Top-ups und Barrierefreiheitsmittel möglich. Die maximale Fördersumme liegt bei 55.000 Euro oder 60.000 Euro mit zusätzlicher Accessibility-Unterstützung.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://gap-online.goethe.de/en-US/register

    https://culture.ec.europa.eu/calls/culture-moves-europe-call-for-residency-hosts

    Impuls neue Musik | Projektförderung | Europaweit

    Region: Europa
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Musikprojekte, die den Austausch zwischen dem deutschsprachigen und dem frankophonen Sprach- und Kulturraum fördern.

    Institution

    Impuls neue Musik

    Was wird gefördert

    • Künstler:innen, Ensembles, Spielstätten, Kulturvereine- und Institutionen; Konzerte/Musiktheaterproduktionen, Reihen oder Festivals, Künstlerresidenzen, Education-Projekte (Ateliers, Masterclasses etc.), Akademie mit deutsch-französisch-schweizerischem Schwerpunkt (außer von Universitäten und Konservatorien), Klangkunst, hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden
    • die Antragsteller:innen müssen ihren Geschäftssitz in Deutschland, Frankreich oder in der Schweiz haben

    Fristen

    siehe Ausschreibung

    Förderhöhe

    • max. 50 % der Gesamtausgaben (Honorare, Gagen, Genehmigungen, Gebühren, Versicherungen, Reise- und Aufenthaltskosten etc.)
    • Verwaltungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten)

    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.impulsneuemusik.com/foerderung/foerderkriterien/

    Schloss Solitude | Residenzförderung | Europaweit

    Region: Europa
    Kategorie: Residenzförderung

    Beschreibung

    • Musik, Musik-Interpretation & Komposition, Klanginstallation, Klangperformance
    • Projekt kann innerhalb der Residenz umgesetzt werden
    • 45 Studios und drei Gästestudios stehen zur Verfügung
    • Stipendiumslänge: sechs, neun oder zwölf Monate

    Institution

    Schloss Solitude

    Was wird gefördert

    Gefördert werden internationale Künstler:innen, Wissenschaftler:innen und Kulturschaffende aller Disziplinen, die eine eigenständige Praxis aufgebaut haben und sich in einer aktiven Weiterentwicklungsphase befinden. Als Orientierung gelten zwei bis zehn Jahre professionelle Praxis nach der Ausbildung, unabhängig vom Alter. Bewerbungen von Kollektiven mit bis zu zwei Personen sind möglich. Vorausgesetzt werden Deutsch und oder Englisch. Personen in Studium oder Ausbildung sind ausgeschlossen, ausgenommen Promovierende.

    Fristen

    Die Bewerbungsrunden finden alle zwei Jahre statt. Die nächste Ausschreibung beginnt im Herbst 2027.

    Förderhöhe

    Das Stipendium umfasst einen sechs- oder neunmonatigen Aufenthalt in Stuttgart, ein monatliches Stipendium von 1.300 Euro, ein möbliertes Wohn- und Arbeitsstudio inklusive Nebenkosten sowie einmalige Reisekosten für An- und Abreise.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://application.akademie-solitude.de/en/

    https://www.akademie-solitude.de/de/stipendium/solitude-stipendium/

    EFFEA | Projektförderung | Europaweit

    Region: Europa
    Kategorie: Projektförderung

    Beschreibung

    Musikfestivals

     

    • Festival muss schon einmal stattgefunden haben
    • das führende Festival geht eine Partnerschaft mit mindestens zwei Partnerfestivals ein
    • Honorare, Fahrtkosten, Produktionskosten, Kommunikationskosten können gefördert werden

    Institution

    European Festivals Fund for Emerging Artists

    Was wird gefördert

    Antragsberechtigt sind Festivals als Lead und Partner, die bereits mindestens eine Edition durchgeführt haben und sich für eine Residency-Partnerschaft zusammenschließen. Pro Projekt arbeiten mindestens drei Festivals aus drei förderfähigen Ländern zusammen und schlagen einen Emerging Artist vor, der eine Staatsangehörigkeit oder einen legalen Wohnsitz in einem förderfähigen Land hat.

    Fristen

    Jährlich neue Ausschreibung. Für neue Runden gilt: Fristen werden jeweils mit der nächsten Ausschreibung veröffentlicht.

    Förderhöhe

    Kategorie Discovery mit 8.000 Euro pro Residency und Kategorie Springboard mit 15.000 Euro pro Residency. Mindestens 80 Prozent der Fördersumme sollen für Kosten der Künstler:innen eingesetzt werden.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.effea.eu/news/item/2023/04/13/EFFEA-Call-2-Apply-now

    Sony Music/Music Women* Germany | Female Producer Prize | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Preis

    Beschreibung

    Produktionen von weiblichen oder nicht-binären Personen

    Institution

    Sony Music, Music Women* Germany

    Was wird gefördert

    • alle Personen, die sich weiblich oder nicht-binäre identifizieren und mindestens 18 Jahre alt sind
    • Personen die bereits professionelle Tracks produziert und veröffentlicht haben
    • Personen, die bis Ende des Jahres drei weitere Produktionen geplant haben, die veröffentlicht werden sollen

    Fristen

    Die Bewerbungsphase liegt in der Regel im Frühjahr (ca. April–Mai). Der konkrete Bewerbungsschluss wird jeweils in der aktuellen Ausschreibung veröffentlicht.

    Förderhöhe

    • Zuschuss zu Musikproduktionen, die in 2024 veröffentlicht werden
    • Ein Workshop-Day mit hochkarätigen Producern und Expert*innen aus der Musikbranche in den Sony Music Circle Studios Berlin
    • Aufnahme in den Sony Produzentinnen* Katalog sowie den Producer Roster von NEUBAU Music Management und damit Verknüpfung mit ihren Labels und Künstler*innen
    • Ein Equipment-Gutschein vom Thomann Musikhaus
    • Eine Jahres Mitgliedschaft bei Music Women* Germany
    • Ein Get-together mit allen Gewinnerinnen*, Key-Personen von Sony Music Entertainment, dem Female* Producer Collective und Music Women* Germany sowie special guests aus dem Music Business

    https://www.femaleproducerprize.com/bewerben/

    https://www.femaleproducerprize.com/

    Künstlerdorf Schöppingen | Residenzförderung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Residenzförderung

    Beschreibung

    kompositorische Vorhaben, die während des Arbeitsaufenthalts im Künstlerdorf umgesetzt werden 

     

    Institution

    Stiftung Künstlerdorf Schöppingen

    Was wird gefördert

    Bewerben können sich professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Seit 2023 werden auch Bewerbungen von Kollektiven zugelassen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden Alters.

    Fristen

    Bewerbungen für das Jahr 2027 können vom 27. Juni bis zum 31. August 2026 (Mitternacht CET) eingereicht werden.

    Förderhöhe

    • Stipendien betragen monatlich 1.500,- Euro, abzüglich ca. 100,- bis 200,- Euro Miet- und Betriebskosten.
    • Das Stipendium für Kollektive beträgt 1.000,- Euro pro Person, jedoch maximal 3.000,- Euro abzgl. Miet- und Betriebskosten.
    • Reise-, Versicherungs- oder Materialkosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen (im Falle einer Stipendienzusage bitten wir im Bedarfsfall um Kontaktaufnahme).
    • Der Zeitraum des Arbeitsaufenthalts, mit einer Dauer zwischen zwei bis sechs Monaten, kann nach Absprache und Verfügbarkeit gewählt werden. Das Stipendium ist als Aufenthaltsstipendium angelegt, für die Dauer des Stipendiums gilt die Residenzpflicht im Künstlerdorf.

     

    Während des Aufenthaltes können Räumlichkeiten und Infrastruktur des Künstlerdorfs genutzt werden. Das Stipendium ist nicht als Produktionsstipendium angelegt und es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Absprache und Verfügbarkeit, Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus freuen wir uns über die freiwillige Mitgestaltung von Veranstaltungen, in Form von Vorträgen, Lesungen, Workshops o.ä.

    In Anlehnung an das Profil und Programm des Künstlerdorfs wird eine Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen, am kollegialen Austausch und dem engagierten Miteinander vorausgesetzt.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://stiftung-kuenstlerdorf.de/de/bewerbungsverfahren

    https://stiftung-kuenstlerdorf.de/de/bewerben

    Goethe Institut | internationale Kollaborationsprojekte | Europaweit

    Region: Europa
    Kategorie: Exportförderung, Konzeptförderung, Projektförderung

    Beschreibung

    Vorhaben internationaler Koproduktionen, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher werden keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.

    Institution

    Goethe Institut

    Was wird gefördert

    Professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen

    Fristen

    siehe Ausschreibung

    Förderhöhe

    Projektförderung als Zuschuss. Die beantragte Fördersumme soll in der Regel zwischen 15.000 Euro und 30.000 Euro liegen. Zusätzlich wird eine kurze Projektdokumentation mit pauschal 1.000 Euro unterstützt.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://gap-online.goethe.de/de/

    Hanns-Seidl Stiftung | Förderpreis | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Preis, Stiftung

    Institution

    Hanns-Seidel Stiftung

    Was wird gefördert

    junge Liedermacher*innen (bis 35 Jahre), die als Singer/Songwriter, Duos oder Bands hauptsächlich deutschsprachige Musik machen.

    Fristen

    jährlich, meist im Oktober

    Förderhöhe

    5.000,00 Euro Förderpreis sowie Radio- und TV-Aufzeichnung des Bayerischen Rundfunks


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.hss.de/ueber-uns/preisverleihungen/foerderpreis-fuer-junge-liedermacher/

    Deutscher Komponist:innen Verband | Stiftung | Bundesweit

    Region: Deutschland
    Kategorie: Stiftung

    Beschreibung

    • bevorzugte Förderung von Projekten, an denen mehrere Musikurheber:innen beteiligt und die im U-Musik-Bereich (im Sinne der Stifter) angesiedelt sind
    • besondere Förderung künstlerisch hochwertiger und kulturpolitisch wichtiger Konzerte und Aufführungen
    • Unterstützung junger Komponist:innen mit neuen Ideen und Projekten
    • keine Förderung von Kompositionsaufträgen und Projekten einzelner Komponistinnen und  Komponisten
    • keine Ausschreibung eigener Preise, nur Unterstützung von Preisvergaben anderer Institutionen

    Institution

    Förderungs- und Hilfsfonds des Deutschen Komponist:innenverbandes

    Was wird gefördert

    Das Stiftungsvermögen dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Aufgabe des Zweckvermögens ist

    • die Förderung der Tonkunst, insbesondere durch zweckgebundene Zuwendungen für die mit der künstlerischen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden, angemessenen Aufwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen
    • die Verleihung von Preisen zur Förderung musikalischen Schaffens
    • die Unterstützung von Komponisten und deren Angehörigen bei Bedürftigkeit.

    Fristen

    2. Oktober 2026

    Förderhöhe

    keine Angaben


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.komponist-innenverband.de/wp-content/uploads/2022/08/stiftungen_dkv_foerderantrag_012020.pdf

    https://www.komponist-innenverband.de/stiftungen/

    Goethe Institut | Fahrtkostenförderung | Deutschland

    Region: Europa
    Kategorie: Fahrtkostenförderung

    Beschreibung

    • Musikprojekt mit mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Panels, Workshops etc.)
    • Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
    • Antragsstellung durch einen einladenden Kooperationsbeteiligten aus Deutschland
    • hohe musikalische Qualität des einreisenden Ensembles
    • kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens
    • Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen
    • Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
    • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bahnreisen werden bevorzugt unterstützt, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

    Institution

    Goethe Institut

    Was wird gefördert

    Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.

    Fristen

    Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

    Förderhöhe

    keine Angaben


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.goethe.de/resources/files/pdf137/erluterungen-zur-antragstellung_einreisend1.pdf

    https://gap-online.goethe.de/de/

    https://www.goethe.de/de/kul/foe/ine.html

    Goethe Institut | Residenzförderung | Weltweit

    Region: Europa
    Kategorie: Residenzförderung

    Beschreibung

    Arbeitsaufenthalte von zwei bis vier Wochen.


    Ziele eines solchen Aufenthalts können sein:

    • Recherchen und Vorbereitungen für größere künstlerische Produktionen in Deutschland und/oder im Gastland
    • Vorbereitung und/oder Erstellung gemeinsamer Kompositionen/Koproduktionen mit Kooperationsbeteiligten in Deutschland und/oder im Gastland
    • Initiierung von Netzwerken mit Künstler*innen und Multiplikator*innen

    Von der Förderung ausgeschlossen sind Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Gastspielreisen, wissenschaftliche Forschungsaufenthalte, Dozenturen.

     

    Vergabekriterien:

    • Das Projekt ist in die lokale Musikszene stark eingebunden.
    • nachhaltiger Effekt auf die Musikszene im Gastland und/oder in Deutschland
    • Bei Antragstellung durch Künstler*innen: Bereitschaft, mit dem lokalen Goethe-Institut ggf. gemeinsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Vorträge, Konzerte während des Aufenthalts zu entwickeln.
    • Die Auswahl erfolgt auch vor dem Hintergrund der Schwerpunkte und Leitlinien zur Auswärtigen Kulturpolitik, die vom Auswärtigen Amt festgelegt werden. So werden, sofern fachlich befürwortet, Arbeitsaufenthalte in Schwerpunktregionen der Auswärtigen Kulturpolitik besonders gefördert.
    • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
    • Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.

    Institution

    Goethe Institut

    Was wird gefördert

    professionelle Musiker*innen und Komponist*innen als auch ambitionierte Nachwuchskünstler*innen aus der Musikszene in Deutschland

    Fristen

    siehe Ausschreibung.

    Förderhöhe

    Reisekosten, ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen, ggf. organisatorische Unterstützung durch das Goethe-Institut vor Ort.


    Link zum Fördermittelgeber

    https://www.goethe.de/de/kul/foe/arb.html

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