
Pop fördern!
Hier findet ihr eine Übersicht aller gängigen Förderungen im Musikbereich. Die Übersicht wird redaktionell betreut und stetig überarbeitet.
Solltet ihr Hinweise zu einem der Förderprogramme haben, schreibt uns eine Mail an:
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Projektförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Projektförderung
Beschreibung
- Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage
- Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit
- Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge
- Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich
- Einzelaufführungen und Aufführungsreihen
- Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstler:innen sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstler:innen
Institution
Was wird gefördert
Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen.
Die Vorhaben sind i.d.R. im Freistaat Sachsen zu realisieren.
Fristen
1. März und 1. September Bewerbung via Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)
Förderhöhe
- Max. 50% der Gesamtausgaben
- Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben
Stadt Dresden | Kleinprojektförderung | Dresden
Region: DresdenKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter.
Institution
Was wird gefördert
Kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf.
Fristen
1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres, 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres, 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres, 1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres
Förderhöhe
Bis zu max. 2.500,00 EUR.
https://www.dresden.de/de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung.php
Stadt Leipzig | Projektförderung | Leipzig
Region: LeipzigKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Zeitlich begrenzte Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), die öffentlichkeitswirksam werden sollen.
Gewünscht ist: hohes künstlerisches Potenzial, Bereicherung des Kulturangebots der Stadt, Präsentation neuer Darstellungs- und Vermittlungsformen, Anknüpfung und Weiterdenken von lokalen Traditionen, beispielhafte Kooperationen, Kulturaustausch, nationale und internationale Bekanntmachung der Leipziger Kultur, Ermöglichung von Teilhabe und Kreativität, Beitrag zu einem toleranten Miteinander sowie Integration und Chancengleichheit, Zugang zu Kunst und Kultur für alle Bevölkerungsschichten.
- Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung
- Debütförderung
- Konzeptionsförderung
Institution
Was wird gefördert
Juristische und natürliche Person mit Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.
Die Projekte sind i.d.R. in Leipzig zu realisieren.
Fristen
30. September: Abgabetermin für die Anträge auf Projektförderung für das Folgejahr. 31. März: Zusätzlicher Termin, ausschließlich für Anträge auf Projektförderung für Vorhaben, die im selben Jahr zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember stattfinden sollen.
Förderhöhe
Festbetrags-, Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans.
Förderhöhe variierend.
Kulturstiftung des Freistaates Sachsens | Stipendien | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Stipendien
Beschreibung
- Hervorragende künstlerische Einzelleistungen
- Neue Vorhaben
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Arbeitsvorhaben.
Kriterien für die Förderung sind insbesondere die Aussagekraft des eingereichten Arbeitsvorhabens, sowie die Qualität der vorgelegten Arbeitsproben.
Stipendienplätze in New York/USA, Columbus/USA, Hanoi/Vietnam, Peking/China, Leipzig/Deutschland (Alte Baumwollspinnerei), Prag/Tschechische Republik, Pécs/Ungarn, Samorin/Slowakei, Jagniatków/Polen und Breslau/Polen.
Institution
Was wird gefördert
Freiberuflich tätige Künstler:innen, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen.
Meisterschüler:innen können eine Bewerbung einreichen.
Fristen
1. Juli für das nächste Jahr.Das Online-Formular wird jeweils ab dem 15. Mai auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt.Stipendien sind ausgeschrieben für das Folgejahr.
Förderhöhe
k.A.
Kulturstiftung des Freistaates Sachsens | Konzeptförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Konzeptförderung
Beschreibung
Nachhaltige Stärkung qualitativ herausragender, professioneller und erfahrener Projektträger:innen.
Durch eine kontinuierliche Förderung über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren sollen längerfristig angelegte Vorhaben oder der Aufbau von Netzwerkstrukturen im Freistaat Sachsen ermöglicht werden.
Es sollen bessere Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartner:innen geschaffen werden.
Institution
Was wird gefördert
Qualitativ herausragende, professionelle und langjährig etablierte Projektträger im Freistaat Sachsen aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst und Musik, des Films, der Literatur, der Soziokultur und der spartenübergreifenden Projekte sowie Projektträger der Industriekultur.
Gefördert werden insbesondere Kulturinitiativen mit überregionaler Bedeutsamkeit, herausragender künstlerischer Qualität und mit einem deutlichen inhaltlichen Profil.
Projektträger:innen, die ihren Sitz im ländlichen Raum Sachsens haben, sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Weitere Voraussetzungen: mindestens dreijährige professionelle und künstlerisch außergewöhnliche Arbeit mit öffentlicher und überregionaler Resonanz, nachzuweisen mit z.B. Pressespiegel, Programmhefte, Kataloge und andere Referenzen
Zudem müssen die Antragsteller:innen mindestens einmal in den vergangenen drei Jahren eine Projektförderung von der Kulturstiftung erhalten haben.
Fristen
k.A.,nächste Programmphase voraussichtlich ab 2024
Förderhöhe
Max. 33,3 % der Gesamtkosten, in begründeten Ausnahmen 50 %.
Kofinanzierungen durch Kommunen oder sonstige Förderinstitutionen und Sponsoren werden vorausgesetzt.
Im Rahmen der bis zu dreijährigen Konzeptförderung können von der Kulturstiftung jährlich zwischen 10.000 EUR bis zu maximal 50.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.
https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/konzeptfoerderung
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | Kleinprojektförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens.
Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen.
Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteur:innen für ein lokales Publikum gefördert
Institution
Was wird gefördert
Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen kann einen Antrag stellen.
Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden.
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.
Fristen
fortlaufend im Jahr, bis Etat aufgebraucht.Ab 2025 wieder möglich
Förderhöhe
- Bis zu 100 % der Gesamtausgaben, min. 500 EUR, max. 5.000 EUR,
- Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert
https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kleinprojektefonds
Sächsischer Musikrat | Fahrtkostenförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Fahrtkostenförderung
Beschreibung
Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland.
Institution
Was wird gefördert
Sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens
Fristen
Fortlaufende Förderung; Antragsschluss im Frühjahr des Jahres
Förderhöhe
Bis zu einer Höchstgrenze von max. 2.000 EUR
https://www.saechsischer-musikrat.de/service/fahrtkostenfoerderung/
Ostdeutsche Sparkassenstiftung | Projektförderung | Sachsen
Region: SachsenweitKategorie: Projektförderung
Beschreibung
- Künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst
- Stärkung einer kulturaktiven Bürgergesellschaft
Institution
Was wird gefördert
Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Fristen
10. Januar des Kalenderjahres für die betreffende Frühjahrssitzung und bis spätestens 10. Juli des Kalenderjahres für die betreffende Herbstsitzung
Förderhöhe
Erbringung von Eigenmitteln erforderlich
https://ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/wp-content/uploads/sites/2/F%C3%B6rderleitlinien.pdf
https://clara.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/public/index/2
Stadt Dresden | Projektförderung | Dresden
Region: DresdenKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Zeitlich befristete, inhaltlich abgrenzbare Einzelvorhaben (Projektförderung) mit künstlerischem und/oder kulturellem Charakter
Institution
Was wird gefördert
Juristische Personen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Landeshauptstadt Dresden haben und ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit in Dresden leisten
Fristen
1. September für Projekte des Folgejahres, 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
Förderhöhe
Ab 2.500,00 EUR
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_InvestKultur_final.pdf
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/Merkblatt_zur_Richtlinie_Kommunale_Kulturfoerderung.pdf
https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/foerdermittelportal.php
Stadt Dresden | Investitionsförderung | Dresden
Region: DresdenKategorie: Investitionsförderung
Beschreibung
Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Proberäumen aus bisher anderweitig genutztem Raum & Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit derselben, die von freischaffenden Künstler:innen i.d.R. ausschließlich für die Herstellung bzw. Erarbeitung künstlerischer Werke genutzt werden.
Institution
Was wird gefördert
Professionelle Künstler:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und überwiegend bzw. im Haupterwerb freischaffend tätig sind.
Vom Wohnortprinzip kann abgewichen werden, wenn die Atelier-, Arbeits- oder Proberäume, sowie der Arbeitsschwerpunkt in Dresden liegen.
Fristen
1. März des laufenden Jahres,1. September des laufenden Jahres
Förderhöhe
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 10.000 EUR mind. 1.000 EUR pro Maßnahme
- Festbetragsfinanzierung
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_InvestKultur_final.pdf
Stadt Dresden | Stipendien | Dresden
Region: DresdenKategorie: Stipendien
Beschreibung
Künstlerische Einzelleistungen, experimentelle Ansätze in der künstlerischen Arbeit und kulturelle Konzepte.
Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden.
Dabei wird der ergebnisoffene Arbeitsprozess gefördert.
Institution
Was wird gefördert
Künstler:innen aller Sparten sowie Kulturmanager:innen mit Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Dresden
Fristen
1. September für Projekte des Folgejahres, 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
Förderhöhe
Monatliche Zuschüsse von bis zu 1.500 EUR für die Dauer von drei bis sechs Monaten
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_KomKultur_final.pdf
Stadt Dresden | Kofinanzierung | Dresden
Region: DresdenKategorie: Kofinanzierung
Beschreibung
Gefördert wird ein Finanzierungsanteil für Projekte und Vorhaben, die mit Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes oder anderer überregionaler Zuwendungsgeber durchgeführt werden sollen.
Institution
Was wird gefördert
- Für Fördermittel des Bundes, der EU und überregionaler Fördermittelgeber
- Kulturelle Projekte, die überwiegend in Dresden realisiert werden oder deren Durchführung außerhalb des Stadtgebietes im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Dresden liegt
Fristen
ganzjährig
Förderhöhe
Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung, soll 50 Prozent der jeweiligen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
https://www.dresden.de/media/pdf/kulturamt/FFRL_KomKultur_final.pdf
Stadt Leipzig | Kleinprojektförderung | Leipzig
Region: LeipzigKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle Kleinprojekte mit kulturellem Charakter, insbesondere aus den Bereichen Sozio- & Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung und Stadtgeschichte.
Die Projekte müssen deutlich partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen. Hierfür können gegebenenfalls auch digitale Beteiligungsformate eingesetzt werden.
Daneben können aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst und der Literatur kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle künstlerische Kleinprojekte gefördert werden.
Der Fokus dieser Projekte soll auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegen.
Die Vorhaben können auch im digitalen Raum oder in hybriden Formaten umgesetzt werden, wenn im Antrag schlüssig dargestellt wird, wie auf diese Weise öffentliche Sichtbarkeit und Rezeption hergestellt wird.
Institution
Was wird gefördert
Jede natürliche oder juristische Person, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und die eigenständig sowie gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert.
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden, sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.
Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde.
Fristen
Ausschreibung bis 15. November: Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen, können in diesem Zeitraum Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten gestellt werden, die im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ein Antrag auf Förderung kann frühestens zehn Wochen vor dem Start des Vorhabens eingereicht werden, muss aber bis spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Stadt Leipzig vorliegen. Als Referenzdatum gilt dabei der Veranstaltungstermin.
Förderhöhe
Maximal 1.500 EUR, die Antragsstellenden sollten sich in angemessener Höhe mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.
Stadt Leipzig | Investitionsförderung | Leipzig
Region: LeipzigKategorie: Investitionsförderung
Beschreibung
- Fördermittel für investive Maßnahmen (bauliche Investitionen, Ausstattungen, Anschaffungen)
- Einzelne, abgegrenzte Maßnahmen in einem zeitlich definierten Rahmen und zu einem inhaltlich bezogenen Zweck
- Förderung von wertsteigernden Bau-, Um- und/oder Ausbaumaßnahmen von Personen, die eine öffentliche Einrichtung betreiben und über langfristige Mietverträge verfügen bzw. selbst Eigentümer:in des betreffenden Hauses sind
Antragssteller:innen, die keine eigene Einrichtung betreiben, können i.d.R. nur Förderungen für mobile Technik und spartenspezifische Anschaffungen erhalten.
Institution
Was wird gefördert
- Freie Träger im Sinne der Fachförderrichtlinie mit mehrjähriger Erfahrung, einem vielfältigen und qualitätsvollen kulturellen Angebot sowie einer nachhaltigen Ausrichtung
- Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt
Die Zuwendungsempfänger:innen müssen rechtsfähige Personen des privaten Rechts mit Sitz in Leipzig sein, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisieren.
Fristen
15. November: Abgabetermin für die Anträge auf Förderung von investiven Maßnahmen (Investitionen in Technik, Mobiliar und ähnliches, sowie Bau-, Um- oder Ausbaumaßnahmen), die im Folgejahr durchgeführt werden sollen
Förderhöhe
i.d.R. wird Eigenanteil in Höhe von 50% erwartet
Stadt Chemnitz | Projektförderung | Chemnitz
Region: ChemnitzKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Bezuschussung von kulturellen oder künstlerischen Projekten, darunter z.B.:
Festivals und große Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung, Veranstaltungs- oder Projektreihen mit jährlich wechselnden thematischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, Gastspiel- und Auftrittsförderung, kulturelle Experimente von (Kulturförder-)Einsteiger:innen, Projekten im Rahmen von Themenjahren, Austausch-, Mobilitäts- sowie Residenzprojekte von Künstler:innen und Kulturschaffenden, Konzeptförderung zur Entwicklung bzw. Anbahnung von Projekten und Maßnahmen oder Programmförderung für ausgewählte Einrichtungen.
Abweichend von der Regelprojektförderung können in Ausnahmefällen
Anträge auf Bezuschussung für die Herstellung von künstlerischen Werken diverser Sparten oder Arbeitsbeihilfen gestellt werden.
Institution
Was wird gefördert
- Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
- Sitz in Chemnitz
- Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
Fristen
30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:– Anträge auf Kunst- und Kulturförderung mit einer Antragssumme über 3.500 EUR01.09. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:– Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 EUR inklusive Kleinprojekteförderung für das nachfolgende Haushaltsjahr
Förderhöhe
80% Förderung, 20% Eigenanteil
Stadt Chemnitz | Kleinprojektförderung | Chemnitz
Region: ChemnitzKategorie: Kleinprojektförderung
Beschreibung
Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie z.B.: Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen.
Die Antragsteller:innen können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.
Institution
Was wird gefördert
- Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
- Sitz in Chemnitz
- Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
Fristen
im Zeitraum 01.03. bis 15.11. für das laufende Haushaltsjahr:Spontananträge auf Förderung aus dem Reservefonds,Anträge auf Kleinprojekteförderung bis maximal 2.000 EUR spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn
Förderhöhe
max. 2.000,00 EUR
https://amt24.sachsen.de/onlineantraege/onlineantrag?processInstanceId=_s7NI7YAPBU_om1wpRFJ7Q
Stadt Chemnitz | Investitionsförderung | Chemnitz
Region: ChemnitzKategorie: Investitionsförderung
Beschreibung
Bauliche Maßnahmen in kulturellen Einrichtungen von regionaler Bedeutung gemäß § 3 SächsKRG als auch auf Anschaffungen materiellen und immateriellen Anlagevermögens, soweit dieses regelmäßig für das kulturelle Angebot benötigt wird.
Institution
Was wird gefördert
- Freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z.B. e.V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie Einzelkünstler:innen, Zusammenschlüsse von Künstler:innen oder Produzent:innen, wenn sie die Planung und Realisierung von gemeinnützigen Projekten bzw. Betriebs- und Kulturkonzepten vorhaben
- Sitz in Chemnitz
- Aktivitäten müssen einer breiten Öffentlichkeit der Stadt zugänglich sein
Fristen
30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr
Förderhöhe
keine Angaben
Fonds Soziokultur | Projektförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden.
Institution
Was wird gefördert
Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen
Fristen
2. Mai und 2. November des jeweiligen Jahres
Förderhöhe
Mindestens 3.000 EUR – maximal 30.000 EUR, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets
https://antragsportal.fonds-soziokultur.de/login/
https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html
Fonds Soziokultur | Projektförderung U25 | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Projekte müssen Modellcharakter haben, es muss also etwas neues/innovatives ausprobiert werden.
Institution
Was wird gefördert
- Engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren
- aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler:innen
- Wohnsitz in Deutschland
- rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.ä. möglich
Fristen
Einreichung zweimal im Jahr möglich, 02.04. – 02.05. & 02.10 – 02.11. des Jahres.
Förderhöhe
Maximal 4.000 EUR oder maximal 80% der Gesamtkosten gefördert
Kulturstiftung des Bundes | Projektförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Projektförderung
Beschreibung
- Musik, künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten
- Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes
Institution
Was wird gefördert
Deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform
Fristen
Antragsfrist bis 31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres
Förderhöhe
- Mindestens 50.000 EUR
- Eigen- und/oder Drittmittel: mind. 20 %
https://antrag.kulturstiftung-bund.de/index
https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Initiative Musik | Tourförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Tourförderung
Beschreibung
- Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten, für maximal 15 Auftritte oder Streamingkonzerte
- nur bestimmte Länder
Institution
Was wird gefördert
Musiker:innen und Bands
Fristen
Beantragung 3x jährlich möglich, Antragseingang spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt
Förderhöhe
75% Zuschuss
Initiative Musik | GO! Exportförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Exportförderung
Beschreibung
- Förderung von internationalen Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind
- Reiseausgaben von maximal einer Person pro Unternehmen für bis zu 15 Tage
- z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern
Institution
Was wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben
Fristen
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Förderhöhe
Fördersumme max. 50% der Gesamtausgaben
https://antrag.initiative-musik.de/webclient/#/login
https://www.initiative-musik.de/export/programmbeschreibung-go-export/
Initiative Musik | DO! Exportförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Exportförderung
Beschreibung
Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung der Künstler:innen im Ausland
Institution
Was wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft mit Sitz in Deutschland
Fristen
Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Förderhöhe
- Max. 75% der Gesamtausgabe
- max. Förderbetrag 10.000 EUR
- Gesamtausgaben mind. 3.000 EUR
- Projektzeitraum max. 6 Monate
https://antrag.initiative-musik.de/webclient/#/login
https://www.initiative-musik.de/export/programmbeschreibung-do-export/
Initiative Musik | Künstler:innenförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Künstler:innenförderung
Beschreibung
- Komposition und Konzeption
- Produktion und Aufnahme
- Tonträgerherstellung
- Videos und Contentproduktion
- Promotion und Marketing
- Tour
Institution
Was wird gefördert
Solokünstler:innen, Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen.
Wohnsitz: Deutschland
Fristen
fortlaufende Ausschreibungen
Förderhöhe
Gefördert werden min. 40% und max. 60% der Gesamtausgaben.
https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung/
Initiative Musik | Applaus Preis | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Preis
Beschreibung
Konzertprogramme und Veranstaltungsreihen
Institution
Was wird gefördert
Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz.
Fristen
wird auf Website für 2024 ausgeschrieben, Bewerbungsphase für 2023 beendet
Förderhöhe
- Kategorie Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 EUR pro Auszeichnung
- Kategorie Beste Livemusikspielstätten: bis zu 30.000 EUR pro Auszeichnung
- Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 EUR pro Auszeichnung
- Sonderpreise für Awareness, Inklusion und Nachhaltigkeit: bis zu 8.000 EUR pro Auszeichnung
Musikfonds | Projektförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Projektförderung
Beschreibung
- Herausragende Projekte
- Antragstellende aus allen Bereichen der aktuellen Musik
Institution
Was wird gefördert
- Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland
- Antragsteller:innen müssen im Bereich der professionellen aktuellen Musik tätig sein
Fristen
Große Projektförderung: Ende Januar, Ende Mai und Ende September; Kleine Projektförderung: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember
Förderhöhe
- Unterscheidung zwischen großer und kleiner Projektförderung
- Fördersumme maximal 50.000 EUR
https://www.musikfonds.de/foerdervoraussetzungen
https://www.musikfonds.de/sites/default/files/dokument/2023-09/MF_Merkblatt_Antragstellung_0.pdf
https://www.musikfonds.de/foerderprogramme#projektfoerderung-bis-50.000-euro
Deutscher Jazzpreis | Preis | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Preis
Beschreibung
Institution
Was wird gefördert
Künstler:innen, Produzent:innen, Manager:innen, Promoter:innen, Mitarbeiter:innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie von Autor:innen journalistischer Beiträge und Veranstalter:innen von Festivals.
Fristen
Fristen werden für 2024 über Website bekanntgegeben
Förderhöhe
Preisgeld pro Kategorie in Höhe von mind. 10.000 EUR
De la Motte Musikstiftung | Stiftung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Stiftung
Beschreibung
Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekte.
Institution
Was wird gefördert
Musiker:innen
Fristen
28.2. des jeweiligen Jahres
Förderhöhe
Genaue Angaben zur Förderhöhe müssen erfragt werden.
CultureMovesEurope | Fahrtkostenförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Fahrtkostenförderung
Beschreibung
- Entwicklung von internationalen beruflichen Beziehungen
- Fahrtkostenpauschalen, Tagegeld und individuelle Aufschläge für die Reise (ohne Unterbrechung) zu einem Ziel
- Keine Förderung von Reisen zu eigener Ausstellung/Konzert/Präsentation möglich
Institution
Was wird gefördert
- Etablierte Künstler:innen oder Personen, die ihre ersten Schritte im kulturellen Bereich unternehmen
- Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, oder Gruppen von bis zu 5 Personen, die zwischen 7 und 21 Tagen reisen
- ab 18 Jahren, Wohnsitz in den Creative Europe-Ländern
Fristen
Drei fortlaufende Ausschreibungen, jeweils von Herbst bis Frühjahr zwischen Oktober 2022 und Januar 2025
Förderhöhe
Verschiedene Förderhöhen pro Kategorie
CultureMovesEurope | Residenzförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Residenzförderung
Beschreibung
Unterstützung der Internationalisierung der künstlerischen Aktivitäten.
Der Zweck des Stipendiums besteht darin, internationale Künstler:innen und Kulturschaffende in den eigenen Räumlichkeiten willkommen zu heißen, um ein Residenzprojekt umzusetzen.
Die teilnehmenden Künstler:innen und Kulturschaffenden müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Creative Europe-Land haben, das nicht mit dem Land des Gastgebers übereinstimmt.
Es können zwischen 1 und 5 internationale Künstler:innen und Kulturschaffende aufgenommen werden, die alle zu denselben Terminen und für dieselbe Dauer am Residenzprojekt teilnehmen müssen.
Der Aufenthalt kann zwischen 22 und 300 Tagen dauern.
Institution
Was wird gefördert
Organisationen und Künstler:innen, die als juristische Personen in einem der 40 Creative Europe-Länder registriert sind.
Fristen
Zwischen Frühjahr 2023 und Herbst 2024 vier offene Ausschreibungen
Förderhöhe
Zuschuss zu Residenzprogramm (Hosting Kosten, Reisekosten, Tagegelder)
https://gap-online.goethe.de/en-US/register
https://culture.ec.europa.eu/calls/culture-moves-europe-call-for-residency-hosts
Impuls neue Musik | Projektförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Musikprojekte, die den Austausch zwischen dem deutschsprachigen und dem frankophonen Sprach- und Kulturraum fördern.
Institution
Was wird gefördert
- Künstler:innen, Ensembles, Spielstätten, Kulturvereine- und Institutionen; Konzerte/Musiktheaterproduktionen, Reihen oder Festivals, Künstlerresidenzen, Education-Projekte (Ateliers, Masterclasses etc.), Akademie mit deutsch-französisch-schweizerischem Schwerpunkt (außer von Universitäten und Konservatorien), Klangkunst, hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden
- die Antragsteller:innen müssen ihren Geschäftssitz in Deutschland, Frankreich oder in der Schweiz haben
Fristen
Ausschreibung für 2023 beendet
Förderhöhe
- max. 50 % der Gesamtausgaben (Honorare, Gagen, Genehmigungen, Gebühren, Versicherungen, Reise- und Aufenthaltskosten etc.)
- Verwaltungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten)
https://www.impulsneuemusik.com/foerderung/ausschreibung-2/?wt_nl=37nl2303
Schloss Solitude | Residenzförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Residenzförderung
Beschreibung
- Musik, Musik-Interpretation & Komposition, Klanginstallation, Klangperformance
- Projekt kann innerhalb der Residenz umgesetzt werden
- 45 Studios und drei Gästestudios stehen zur Verfügung
- Stipendiumslänge: sechs, neun oder zwölf Monate
Institution
Was wird gefördert
Personen bis 40 Jahre oder deren Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt.
Einige Stipendien werden gemäß einer Sonderregelung ohne Altersbegrenzung vergeben.
Fristen
keine Angaben
Förderhöhe
- ein kostenfreies, möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung
- ein Stipendium in Höhe von 1.200 EUR pro Monat
- einmalige Übernahme der Reisekosten für die An- und Abreise
https://application.akademie-solitude.de/en/
https://www.akademie-solitude.de/de/stipendium/stipendien/solitude-stipendium/
EFFEA | Projektförderung | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Projektförderung
Beschreibung
Musikfestivals
- Festival muss schon einmal stattgefunden haben
- das führende Festival geht eine Partnerschaft mit mindestens zwei Partnerfestivals ein
- Honorare, Fahrtkosten, Produktionskosten, Kommunikationskosten können gefördert werden
Institution
Was wird gefördert
- Musikfestivals aus EU oder CREATIVE EUROPE Ländern
- außerdem: Israel, Moldavien, Palästina, UK, Schweiz, Türkei
Fristen
jährlich neue Ausschreibung
Förderhöhe
- Kategorie Discovery: 40 Stipendien in Höhe von 8.000 EUR &
- Kategorie Springboard: 10 Stipendien mit je 15.000 EUR
https://www.effea.eu/news/item/2023/04/13/EFFEA-Call-2-Apply-now
Sony Music/Music Women* Germany | Female Producer Prize | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Preis
Beschreibung
Institution
Was wird gefördert
- alle Personen, die sich weiblich oder nicht-binäre identifizieren und mindestens 18 Jahre alt sind
- Personen die bereits professionelle Tracks produziert und veröffentlicht haben
- Personen, die bis Ende des Jahres drei weitere Produktionen geplant haben, die veröffentlicht werden sollen
Fristen
Für 2024: 15. Mai
Förderhöhe
- Zuschuss zu Musikproduktionen, die in 2024 veröffentlicht werden
- Ein Workshop-Day mit hochkarätigen Producern und Expert*innen aus der Musikbranche in den Sony Music Circle Studios Berlin
- Aufnahme in den Sony Produzentinnen* Katalog sowie den Producer Roster von NEUBAU Music Management und damit Verknüpfung mit ihren Labels und Künstler*innen
- Ein Equipment-Gutschein vom Thomann Musikhaus
- Eine Jahres Mitgliedschaft bei Music Women* Germany
- Ein Get-together mit allen Gewinnerinnen*, Key-Personen von Sony Music Entertainment, dem Female* Producer Collective und Music Women* Germany sowie special guests aus dem Music Business
SWR | Rolf-Hans Müller Preis für Filmmusik | Bundesweit
Region: EuropaKategorie: Preis
Beschreibung
- Filmmusik aus den Genres Fernsehfilm (Spielfilm), Fernsehserie und Dokumentationen
- die Produktion muss aus dem deutschsprachigen Raum stammen; internationale Koproduktionen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unter Federführung eines deutschsprachigen Partners hergestellt wurden
- Mindestlänge: 70 Minuten Film, 30 Minuten Serie/Dokumentation
Institution
Was wird gefördert
- Der Preis kann Komponierenden zuerkannt werden, die bisher nicht mehr als für fünf abendfüllende Filme (länger als 70 Minuten) Musik komponiert und nicht mehr als drei Auszeichnungen erhalten haben.
- Vorschlagsberechtigt sind Fernsehsender, Filmproduzent:innen, Film- und Fernseh-Hochschulen sowie vergleichbare Einrichtungen. Die eingegangenen Vorschläge werden auf die formalen Eingangsbedingungen hin überprüft und der Jury vorgelegt.
Fristen
1. Juli 2024, für 2025 tba.
Förderhöhe
5.000,00 Euro
https://www.swr.de/unternehmen/rolf-hans-mueller-preis-fuer-filmmusik-100.html
Künstlerdorf Schöppingen | Residenzförderung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Residenzförderung
Beschreibung
kompositorische Vorhaben, die während des Arbeitsaufenthalts im Künstlerdorf umgesetzt werden
Institution
Was wird gefördert
Bewerben können sich professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Seit 2023 werden auch Bewerbungen von Kollektiven zugelassen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden Alters.
Fristen
24. Juni bis 31. August 2024
Förderhöhe
- Stipendien betragen monatlich 1.500,- Euro, abzüglich ca. 100,- bis 200,- Euro Miet- und Betriebskosten.
- Das Stipendium für Kollektive beträgt 1.000,- Euro pro Person, jedoch maximal 3.000,- Euro abzgl. Miet- und Betriebskosten.
- Reise-, Versicherungs- oder Materialkosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen (im Falle einer Stipendienzusage bitten wir im Bedarfsfall um Kontaktaufnahme).
- Der Zeitraum des Arbeitsaufenthalts, mit einer Dauer zwischen zwei bis sechs Monaten, kann nach Absprache und Verfügbarkeit gewählt werden. Das Stipendium ist als Aufenthaltsstipendium angelegt, für die Dauer des Stipendiums gilt die Residenzpflicht im Künstlerdorf.
Während des Aufenthaltes können Räumlichkeiten und Infrastruktur des Künstlerdorfs genutzt werden. Das Stipendium ist nicht als Produktionsstipendium angelegt und es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Absprache und Verfügbarkeit, Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus freuen wir uns über die freiwillige Mitgestaltung von Veranstaltungen, in Form von Vorträgen, Lesungen, Workshops o.ä.
In Anlehnung an das Profil und Programm des Künstlerdorfs wird eine Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen, am kollegialen Austausch und dem engagierten Miteinander vorausgesetzt.
Goethe Institut | internationale Kollaborationsprojekte | Europaweit
Region: EuropaKategorie: Exportförderung, Konzeptförderung, Projektförderung
Beschreibung
Vorhaben internationaler Koproduktionen, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher werden keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.
Institution
Was wird gefördert
Professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen
Fristen
Für das Jahr 2024 ist es möglich, Anträge unterjährig zu stellen. Bewerbungen können ab dem 2. Januar und bis zum 1. September 2024 um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) im Antragsportal eingereicht werden. Es können Projekte gefördert werden, die 2024 starten und einen Projektzeitraum von bis zu 24 Monaten haben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projektantrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden muss.
Förderhöhe
Beantragte Fördersumme sollte 25.000,00 Euro nicht über- und 10.000,00 Euro nicht unterschreiten.
https://www.goethe.de/resources/files/pdf315/de_erlaeuterungen-ikf-antragsformular_2024-v1.pdf
Hanns-Seidl Stiftung | Förderpreis | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Preis, Stiftung
Institution
Was wird gefördert
junge Liedermacher*innen (bis 35 Jahre), die als Singer/Songwriter, Duos oder Bands hauptsächlich deutschsprachige Musik machen.
Fristen
jährlich, meist im Oktober
Förderhöhe
5.000,00 Euro Förderpreis sowie Radio- und TV-Aufzeichnung des Bayerischen Rundfunks
Deutscher Komponist:innen Verband | Stiftung | Bundesweit
Region: DeutschlandKategorie: Stiftung
Beschreibung
- bevorzugte Förderung von Projekten, an denen mehrere Musikurheber:innen beteiligt und die im U-Musik-Bereich (im Sinne der Stifter) angesiedelt sind
- besondere Förderung künstlerisch hochwertiger und kulturpolitisch wichtiger Konzerte und Aufführungen
- Unterstützung junger Komponist:innen mit neuen Ideen und Projekten
- keine Förderung von Kompositionsaufträgen und Projekten einzelner Komponistinnen und Komponisten
- keine Ausschreibung eigener Preise, nur Unterstützung von Preisvergaben anderer Institutionen
Institution
Was wird gefördert
Das Stiftungsvermögen dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Aufgabe des Zweckvermögens ist
- die Förderung der Tonkunst, insbesondere durch zweckgebundene Zuwendungen für die mit der künstlerischen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden, angemessenen Aufwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen
- die Verleihung von Preisen zur Förderung musikalischen Schaffens
- die Unterstützung von Komponisten und deren Angehörigen bei Bedürftigkeit.
Fristen
30. September 2024
Förderhöhe
keine Angaben
Goethe Institut | Fahrtkostenförderung | Deutschland
Region: EuropaKategorie: Fahrtkostenförderung
Beschreibung
- Musikprojekt mit mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Panels, Workshops etc.)
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
- Antragsstellung durch einen einladenden Kooperationsbeteiligten aus Deutschland
- hohe musikalische Qualität des einreisenden Ensembles
- kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen
- Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bahnreisen werden bevorzugt unterstützt, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Institution
Was wird gefördert
Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.
Fristen
Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Förderhöhe
keine Angaben
https://www.goethe.de/resources/files/pdf137/erluterungen-zur-antragstellung_einreisend1.pdf
Goethe Institut | Residenzförderung | Weltweit
Region: EuropaKategorie: Residenzförderung
Beschreibung
Arbeitsaufenthalte von zwei bis vier Wochen.
Ziele eines solchen Aufenthalts können sein:
- Recherchen und Vorbereitungen für größere künstlerische Produktionen in Deutschland und/oder im Gastland
- Vorbereitung und/oder Erstellung gemeinsamer Kompositionen/Koproduktionen mit Kooperationsbeteiligten in Deutschland und/oder im Gastland
- Initiierung von Netzwerken mit Künstler*innen und Multiplikator*innen
Von der Förderung ausgeschlossen sind Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Gastspielreisen, wissenschaftliche Forschungsaufenthalte, Dozenturen.
Vergabekriterien:
- Das Projekt ist in die lokale Musikszene stark eingebunden.
- nachhaltiger Effekt auf die Musikszene im Gastland und/oder in Deutschland
- Bei Antragstellung durch Künstler*innen: Bereitschaft, mit dem lokalen Goethe-Institut ggf. gemeinsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Vorträge, Konzerte während des Aufenthalts zu entwickeln.
- Die Auswahl erfolgt auch vor dem Hintergrund der Schwerpunkte und Leitlinien zur Auswärtigen Kulturpolitik, die vom Auswärtigen Amt festgelegt werden. So werden, sofern fachlich befürwortet, Arbeitsaufenthalte in Schwerpunktregionen der Auswärtigen Kulturpolitik besonders gefördert.
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.
Institution
Was wird gefördert
professionelle Musiker*innen und Komponist*innen als auch ambitionierte Nachwuchskünstler*innen aus der Musikszene in Deutschland
Fristen
tba.
Förderhöhe
Reisekosten, ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen, ggf. organisatorische Unterstützung durch das Goethe-Institut vor Ort.
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